UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
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Re: USENEXT
Hallo zusammen,
@Thorsten,
ich gebe Dir völlig recht, auch habe ich nichts in den falschen Hals bekommen. Evtl. ein wenig unglücklich formuliert.
Natürlich kannst Du, wenn man erst mal durchblickt, über's Usenet an eine Füller legaler Infos, auch Software gelangen.
In aller Regel betreffen aber Fragen über UseNext, den, wie bereits erwähnt, überteuerten Zugang zu einer angebl. wahnsinnsschnellen
Downloadmöglichkeit.
Natürlich erwähnen die Betreiber (auch Torrentseiten) treuherzig, dass sie alle nur Links verwalten, und keine Software auf ihren Servern liegen hätten.
Das ist mir auch egal.
Nachdem nach der Änderung des Urheberrechts fast jeder Computerbesitzer schief angeschaut und kriminalisiert wird, möchte ich den sehen, der noch irgendwie auch nur die geringste Hilfestellung bietet.
Gerade in öffentlichen Foren läuft eine regelmäßige Durchforstung.
Ich kenne einen Rechtsanwalt, der beschäftigt zig Schüler und Studenten, die alle nur einen Auftrag haben!!
Grüße Siggi
@Thorsten,
ich gebe Dir völlig recht, auch habe ich nichts in den falschen Hals bekommen. Evtl. ein wenig unglücklich formuliert.
Natürlich kannst Du, wenn man erst mal durchblickt, über's Usenet an eine Füller legaler Infos, auch Software gelangen.
In aller Regel betreffen aber Fragen über UseNext, den, wie bereits erwähnt, überteuerten Zugang zu einer angebl. wahnsinnsschnellen
Downloadmöglichkeit.
Natürlich erwähnen die Betreiber (auch Torrentseiten) treuherzig, dass sie alle nur Links verwalten, und keine Software auf ihren Servern liegen hätten.
Das ist mir auch egal.
Nachdem nach der Änderung des Urheberrechts fast jeder Computerbesitzer schief angeschaut und kriminalisiert wird, möchte ich den sehen, der noch irgendwie auch nur die geringste Hilfestellung bietet.
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Ich stehe zu dem, was ich gesagt habe. Was sich allerdings Andere einbilden verstanden zu haben, obliegt nicht meiner Verantwortung!!
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Re: USENEXT
@Bouncy,
lassen wir doch mal das ganze logische, bzw. umgekehrt betrachtet, paranoide aussen vor.
Das ganz grosse Problem ist, dass in dem ganzen Theater um "eDonkey, Torrent.* , usw. mittlerweile in der Bevölkerung keinerlei Unrechtsbewußtsein festzustellen ist. Man will ne Software, nen Song, ein Album, einen Film ein Spiel, usw., kein Problem. Es gibt ja genügend Torrentsites, entspr. Torrent-Suchfunktionen, RapidShare, UseNext.
Die kleinen Sauger, die echt nur für den Privatgebrauch ziehen, haben strafrechtlich nicht wirklich was zu befürchten. Allerdings kann denen eine zivilrechtliche Forderung ganz gewaltig weh tun.
Wir haben nun ein neues, restriktives Urhebergesetz.
Die Strafverfolgungsbehören (Staatsanwaltschaften) können sich vor Strafanzeigen nicht mehr retten. Müssen diesen aber trotzdem nachgehen. Am Ende eines oft umfangreichen Ermittlungsverfahrens bleibt oft nur die Einstellung des Verfahrens, im schlimmsten Falle mit Auflage einer Geldbuße.
Dann allerdings holen sich die Rechtsanwälte der anzeigenden Firmen oder Rechteverwerter/-vertreter die im Rahmen der Akteneinsicht die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Damit haben die RAe alles was man braucht. Zum Teil Erhebungen bei Providern bzgl. der IP, Trafficerhebungen, usw..
Einer aussichtsreichen Zivilklage, bzw einer Abmahnung mit kostenpflichtiger Verzichtserklärung steht nichts mehr im Wege.
Wenn ich einem Fragesteller beim Einstellen z.B. des Azureus helfe, oder diesem bei einzelnen URL auf die Sprünge helfen würde, wäre rein theoretisch eine strafbare Beihilfe gegeben.
Ich möchte nicht eines Tages vor einem Monitor sitzen, an dem nichts mehr hängt, da nach einer Hausdurchsuchung alles was nur speichern kann abgeholt worden ist. Sollte ich es überhaupt zurückbekommen, bei mir gehe ich davon aus, dann nach der Auswertung.
Bei uns ungefähre Dauer 6-12 Mon.
Ich hatte ein, für mich, gewaltiges technisches Problem zu lösen, da ich meine Kinder kannte und diese sich öfters trotz Verbot auf irgendwelchen Musik- oder Filmtorrents rumtrieben. Die Sperre über den Router war gar nicht so einfach.
Wir sind eben relativ gläsern geworden und unser Herr Schäuble will ja immer mehr.
"Big brother is watching you" läßt grüßen. Orwells "1984" ist zwar ein wenig später eingetroffen, aber es ist da.
LG, Siggi
lassen wir doch mal das ganze logische, bzw. umgekehrt betrachtet, paranoide aussen vor.
Das ganz grosse Problem ist, dass in dem ganzen Theater um "eDonkey, Torrent.* , usw. mittlerweile in der Bevölkerung keinerlei Unrechtsbewußtsein festzustellen ist. Man will ne Software, nen Song, ein Album, einen Film ein Spiel, usw., kein Problem. Es gibt ja genügend Torrentsites, entspr. Torrent-Suchfunktionen, RapidShare, UseNext.
Die kleinen Sauger, die echt nur für den Privatgebrauch ziehen, haben strafrechtlich nicht wirklich was zu befürchten. Allerdings kann denen eine zivilrechtliche Forderung ganz gewaltig weh tun.
Wir haben nun ein neues, restriktives Urhebergesetz.
Die Strafverfolgungsbehören (Staatsanwaltschaften) können sich vor Strafanzeigen nicht mehr retten. Müssen diesen aber trotzdem nachgehen. Am Ende eines oft umfangreichen Ermittlungsverfahrens bleibt oft nur die Einstellung des Verfahrens, im schlimmsten Falle mit Auflage einer Geldbuße.
Dann allerdings holen sich die Rechtsanwälte der anzeigenden Firmen oder Rechteverwerter/-vertreter die im Rahmen der Akteneinsicht die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.
Damit haben die RAe alles was man braucht. Zum Teil Erhebungen bei Providern bzgl. der IP, Trafficerhebungen, usw..
Einer aussichtsreichen Zivilklage, bzw einer Abmahnung mit kostenpflichtiger Verzichtserklärung steht nichts mehr im Wege.
Wenn ich einem Fragesteller beim Einstellen z.B. des Azureus helfe, oder diesem bei einzelnen URL auf die Sprünge helfen würde, wäre rein theoretisch eine strafbare Beihilfe gegeben.
Ich möchte nicht eines Tages vor einem Monitor sitzen, an dem nichts mehr hängt, da nach einer Hausdurchsuchung alles was nur speichern kann abgeholt worden ist. Sollte ich es überhaupt zurückbekommen, bei mir gehe ich davon aus, dann nach der Auswertung.
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Ich hatte ein, für mich, gewaltiges technisches Problem zu lösen, da ich meine Kinder kannte und diese sich öfters trotz Verbot auf irgendwelchen Musik- oder Filmtorrents rumtrieben. Die Sperre über den Router war gar nicht so einfach.
Wir sind eben relativ gläsern geworden und unser Herr Schäuble will ja immer mehr.
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Re: USENEXT
wird schon wieder off Topic...
Durch die Einrichtung und Benutzung der oben von Dir genannten Proggramme wird niemand straffällig. Du gibts auch keine Beihilfe zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Diese Proggis sind nicht verboten. In den Netzen findest du Software, Musik und Videos wo die Urheber es wünschen auf diesem Weg verbrietet zu werden. Strafbar macht sich der der urheberrechtlich geschützte Sachen zum Download anbietet oder selbst downloaded. So nun finde mal heraus was ist geschützt was nicht, darf ich darf ich nicht. Das ist der Grund weshalb z.B. bei mir keine Filesharing Programme mehr laufen.
@Sipoplue
Bitte eröffne doch im Kaffesnack eine neue Diskussion zum Thema.
Liebe Grüsse
Henry
Durch die Einrichtung und Benutzung der oben von Dir genannten Proggramme wird niemand straffällig. Du gibts auch keine Beihilfe zu einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Diese Proggis sind nicht verboten. In den Netzen findest du Software, Musik und Videos wo die Urheber es wünschen auf diesem Weg verbrietet zu werden. Strafbar macht sich der der urheberrechtlich geschützte Sachen zum Download anbietet oder selbst downloaded. So nun finde mal heraus was ist geschützt was nicht, darf ich darf ich nicht. Das ist der Grund weshalb z.B. bei mir keine Filesharing Programme mehr laufen.
@Sipoplue
Bitte eröffne doch im Kaffesnack eine neue Diskussion zum Thema.
Liebe Grüsse
Henry
PRIMERGY Econel 100
Intel Pentium D 925 (3.0 GHz/ 2x2 MB L2 Cache/ 800MHz FSB), 1.024 MB DDR2-533 ECC, 4-Port S-ATA RAID-Controller, 2x ATA100, ATI Rage XL onboard (VGA), DVD-ROM, 3x PCIe, 4x PCI,
10/100/1000 MBit/s GigaBit Ethernet LAN, 6x USB2.0, seriell, parallel, 2x PS/2
Festplatten 1x IDE 160 GB // SATA Platten 1 +2 931 GB // Platten 3+4 465 GB, Sicherungsplatte USB 298 GB
freigebener Laserdrucker am Paralellanschluss
Intel Pentium D 925 (3.0 GHz/ 2x2 MB L2 Cache/ 800MHz FSB), 1.024 MB DDR2-533 ECC, 4-Port S-ATA RAID-Controller, 2x ATA100, ATI Rage XL onboard (VGA), DVD-ROM, 3x PCIe, 4x PCI,
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Re: USENEXT
@ Henry
Nee, nee, das tue ich mir nicht an.
Ich hab mit dem Thema Filesharing beruflich tagtäglich zu tun. Ich sehe wie die Kollegen fast Lkw-weise PC's und Periphrie in die Dienststelle zur Auswertung tragen. Ich erlebe auch täglich das Unrechtsbewußtsein der Betroffenen.
Erlebe aber auch das Streitgespräch bei Erklärungsversuchen. Trotz aufwändiger Pressearbeit ist es noch nicht zur Basis durchgedrungen, was man darf und was man nicht mehr darf.
Ich persönlich betrachte es als Witz, dass ich ein für teuer gekauftes Spiel meiner Youngster keine Sicherung mehr brennen darf. Da fast alle Spiele über einen Kopierschutz verfügen, ist das Kopieren auch für den Privatgebrauch ein Vergehenstatbestand.
Da ich allerdings als Sheriff keine Rechtsberatung durchführen darf, muss ich mich zur weiteren Thematik raushalten.
Es würde ins Unermessliche führen und mit Sicherheit zu weiteren Quereleien, da meiner Erfahrung nach, es viele wesentlich besser wissen. Die wissen es sogar noch besser, wenn rechtskräftig verurteilt sind, bzw. eine Abmahnung geldgieriger Anwaltskanzleien auf dem Tisch liegen habe. Denn sich dagegen zu wehren ist für einen Laien nicht zu bewältigen und bedarf schneller, spezialisierter anwaltschaftlicher Hilfe. Weiterhin es eine verdammt teuere Angelegenheit.
Grüße Siggi
Nee, nee, das tue ich mir nicht an.
Ich hab mit dem Thema Filesharing beruflich tagtäglich zu tun. Ich sehe wie die Kollegen fast Lkw-weise PC's und Periphrie in die Dienststelle zur Auswertung tragen. Ich erlebe auch täglich das Unrechtsbewußtsein der Betroffenen.
Erlebe aber auch das Streitgespräch bei Erklärungsversuchen. Trotz aufwändiger Pressearbeit ist es noch nicht zur Basis durchgedrungen, was man darf und was man nicht mehr darf.
Ich persönlich betrachte es als Witz, dass ich ein für teuer gekauftes Spiel meiner Youngster keine Sicherung mehr brennen darf. Da fast alle Spiele über einen Kopierschutz verfügen, ist das Kopieren auch für den Privatgebrauch ein Vergehenstatbestand.
Da ich allerdings als Sheriff keine Rechtsberatung durchführen darf, muss ich mich zur weiteren Thematik raushalten.
Es würde ins Unermessliche führen und mit Sicherheit zu weiteren Quereleien, da meiner Erfahrung nach, es viele wesentlich besser wissen. Die wissen es sogar noch besser, wenn rechtskräftig verurteilt sind, bzw. eine Abmahnung geldgieriger Anwaltskanzleien auf dem Tisch liegen habe. Denn sich dagegen zu wehren ist für einen Laien nicht zu bewältigen und bedarf schneller, spezialisierter anwaltschaftlicher Hilfe. Weiterhin es eine verdammt teuere Angelegenheit.
Grüße Siggi
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UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Hallo @ all,
möchte hier ein relativ brisantes Thema zum Kaffee anbieten.
Ich hoffe Alex kopiert noch den relevanten Teil des geschl. Threads hier rein.
Die Staatsanwaltschaften in Old Germany werden immer mehr mit Strafanzeigen wegen Softwarepiraterie, Urheberrechtsverstößen, usw überhäuft. Hauptsächlicher Auslöser sind Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert haben.
Mit diesen Strafanzeigen ist zwar anfänglich nicht viel Geld verdient. Aber die Strafverfolgungsbehörden, hauptsächlich die Polizei muss gemäß ihrem Auftrag ermitteln.
Am Ende bricht evtl. für einen Vater eine Welt zusammen. Aus strafrechtlicher Sicht gesehen passiert evtl. gar nicht mal soviel.
Jedoch am Ende holen sich die Rechtsanwälte die Ermittlungsakten im Auftrag ihrer Mandanten, haben alles ohne große eigene Leistung auf dem Tisch, sauber recherchiert von StA und Polizei, evtl. mit IP-Listen und Verb.-Nachweisen einzelner Provider.
Dann beginnt das schöne Thema Zivilrecht. Abmahnung oder Schadenersatzklage.
Damit verbunden das größte Problem. Ein Großteil der Bevölkerung zeigt nicht einmal ein Unrechtsbewußtsein.
Ich bin gespannt auf Eure Meinung, Kommentare und Frage!
Siggi
möchte hier ein relativ brisantes Thema zum Kaffee anbieten.
Ich hoffe Alex kopiert noch den relevanten Teil des geschl. Threads hier rein.
Die Staatsanwaltschaften in Old Germany werden immer mehr mit Strafanzeigen wegen Softwarepiraterie, Urheberrechtsverstößen, usw überhäuft. Hauptsächlicher Auslöser sind Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert haben.
Mit diesen Strafanzeigen ist zwar anfänglich nicht viel Geld verdient. Aber die Strafverfolgungsbehörden, hauptsächlich die Polizei muss gemäß ihrem Auftrag ermitteln.
Am Ende bricht evtl. für einen Vater eine Welt zusammen. Aus strafrechtlicher Sicht gesehen passiert evtl. gar nicht mal soviel.
Jedoch am Ende holen sich die Rechtsanwälte die Ermittlungsakten im Auftrag ihrer Mandanten, haben alles ohne große eigene Leistung auf dem Tisch, sauber recherchiert von StA und Polizei, evtl. mit IP-Listen und Verb.-Nachweisen einzelner Provider.
Dann beginnt das schöne Thema Zivilrecht. Abmahnung oder Schadenersatzklage.
Damit verbunden das größte Problem. Ein Großteil der Bevölkerung zeigt nicht einmal ein Unrechtsbewußtsein.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Man darf alles, solange man keine durch das Urheberrechtsgesetz geschützen daten anbietet oder herunterzieht. So einfach ist das.
Aber was ist geschützt und was nicht, das ist die Frage.
Aber was ist geschützt und was nicht, das ist die Frage.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
und auch dann muss die "unrechte Handlung" personalisiert werden können, wie das OLG Frankfurt mit AZ 11 W 58/07 (m.E. richtig) entschieden hat. Zusammenfassung daraus: Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.Man darf alles, solange man keine durch das Urheberrechtsgesetz geschützen daten anbietet oder herunterzieht. So einfach ist das.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Ist auch schwer möglich. Ich kann den Kiddies schliesslich nicht alles verbieten.
Im übrigen habe ich aus deswegen auch meine Fonrouter abgeschaltet. Dort hatte ich überhaupt keine (legale) Möglichkeit zu überwachen was die Nutzer an meinem Zugang machen. Freifunk und deren kommerziellen Derivate finde ich gut. Gerade wenn man unterwegs ist und per Wlan mal schnell Emails checken will war das ein geniales System. Naja nun gehts halt über UMTS.
Im übrigen habe ich aus deswegen auch meine Fonrouter abgeschaltet. Dort hatte ich überhaupt keine (legale) Möglichkeit zu überwachen was die Nutzer an meinem Zugang machen. Freifunk und deren kommerziellen Derivate finde ich gut. Gerade wenn man unterwegs ist und per Wlan mal schnell Emails checken will war das ein geniales System. Naja nun gehts halt über UMTS.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
alles nicht, aber "illegales" schon. Der Papa (Synonym für Anschlußinhaber) soll seine Mitbenutzer schon "sensibilisieren" (z.B. im Rahmen dessen, was man Erziehung nennt).Ich kann den Kiddies schliesslich nicht alles verbieten
Das OLG hat aber (m.E. zu Recht) Grenzen gezogen in der "exzessiven Überwachung". M.W. glauben die angesprochenen, auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte, alleine aufgrund einer IP einen Anschlußinhaber in "Sippenhaftung" nehmen zu können.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
recht haste... genauso handhabe ich das auch, trotzdem werden die kleinen immer mal probieren, testen und Grenzem ausloten.pfaelzer hat geschrieben: alles nicht, aber "illegales" schon. Der Papa (Synonym für Anschlußinhaber) soll seine Mitbenutzer schon "sensibilisieren" (z.B. im Rahmen dessen, was man Erziehung nennt).
Kommen dann aus der Schule mit nem Link zu einer downloadbaren CD, Computerspiel etc.
Ich habe mit meiner Grossen ne Abmachung: Jede neue Webseite möchte ich oder meine Chefin( Frau)sehen.
Ist natürlich beschwerlich, aber so kann ich wenigstens erahnen was im Internet läuft und was nicht.
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
pfaelzer hat geschrieben:und auch dann muss die "unrechte Handlung" personalisiert werden können, wie das OLG Frankfurt mit AZ 11 W 58/07 (m.E. richtig) entschieden hat. Zusammenfassung daraus: Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.Man darf alles, solange man keine durch das Urheberrechtsgesetz geschützen daten anbietet oder herunterzieht. So einfach ist das.
Top, so eine Antwort, bzw. ein Zitat hätte ich eigentlich nicht erwartet.
Lieber Pfaelzer, leider kenn ich Deinen korrekten Vornamen nicht, Du hast mir eigentlich langes Suchen erspart.
Deinen Hinweis auf das OLG Urteil suche ich bereits seit Tagen. Ist selbst bei JURIS nicht zu finden (oder bin zu blöd)
Denn dieses Urteil ist zumindest mal eine Absicherung des Zugangsinhabers. Soweit ich allerdings gehört habe ist es nicht rechtskräftig geworden. Muss mich jetzt nochmal direkt schlau machen.
Danke
@Henry,
Du siehst die Sache relativ locker. Schön wenn Du Dir in Deinem Umfeld keine Gedanken machen musst. Allerdings wird für mich die Sache immer beklemmender. "1984" ist zumindest 2008 bei uns angekommen.
Aber was soll's, hier soll ja keine Rechtsberatung stattfinden sondern ein lockerer Wissensaustausch bei dem natürlich auch Fragen beantwortet werden.
Allein der Hinweis von "Pfaelzer" hat diesen Thread bereits ausreichend lohnend gemacht.
Liebe Grüsse, Siggi
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Locker seh ich das nicht, aber in Anbetracht des Alters der Kiddies kann ich die Sache ruhig angehen. Die Grosse ist erst 9 und da ist das noch nicht soooo schlimm. Spätestens in 2 Jahren werde ich wohl techn. Sanktionen vornehmen müssen 

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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Hmm Henry, du liegst mit Deinen Überlegungen nicht schlecht.
Ich habe diese Zeit, dem Himmel sei Dank hinter mir, trotz all dem erwische ich meine immer noch auf verbotenem Terrain.
Du kannst sperren wie du willst, die kommen dir dahinter.
Wenn ich zurückdenke, was die Kameraden vor 10 Jahren alles mit dem eDonkey gezogen haben und unbedacht wie sie halt damals waren, alles im Shared liegen lassen. Das gemeine sind die mp3-Files gewesen, die waren halt zu verlockend.
Damals konnte ich den Router dicht machen wie ich wollte, die fanden einen neuen Weg.
Ganz am Anfang lief eh alles über einen ISDN Kanal. Da war nicht all zu viel auszurichten.
Wenn damals bereits das UrHG so verschärft gewesen wäre wie heute.... Naja!
Du, ich und andere Väter haben hier zumindest einen Wissensvorsprung und können kontrollierend eingreifen.
Aber bei wieviel Familien ist der Admjin des Sytems der Sohnemann. Ich hab gleich drei Familien unmittelbar neben mir wohnen.
Nachdem bei der ersten bereits die Kripo zur "Hausbesichtigung" kam, denen aber nur die Rechner und externen Festplatten gefallen haben, wurde ich gebeten einer Krisensitzung beizuwohnen.
Die Ursache dieser Kriminalisierung ist echt lachhaft!
Tschüss, Siggi
Ich habe diese Zeit, dem Himmel sei Dank hinter mir, trotz all dem erwische ich meine immer noch auf verbotenem Terrain.
Du kannst sperren wie du willst, die kommen dir dahinter.
Wenn ich zurückdenke, was die Kameraden vor 10 Jahren alles mit dem eDonkey gezogen haben und unbedacht wie sie halt damals waren, alles im Shared liegen lassen. Das gemeine sind die mp3-Files gewesen, die waren halt zu verlockend.
Damals konnte ich den Router dicht machen wie ich wollte, die fanden einen neuen Weg.
Ganz am Anfang lief eh alles über einen ISDN Kanal. Da war nicht all zu viel auszurichten.
Wenn damals bereits das UrHG so verschärft gewesen wäre wie heute.... Naja!
Du, ich und andere Väter haben hier zumindest einen Wissensvorsprung und können kontrollierend eingreifen.
Aber bei wieviel Familien ist der Admjin des Sytems der Sohnemann. Ich hab gleich drei Familien unmittelbar neben mir wohnen.
Nachdem bei der ersten bereits die Kripo zur "Hausbesichtigung" kam, denen aber nur die Rechner und externen Festplatten gefallen haben, wurde ich gebeten einer Krisensitzung beizuwohnen.
Die Ursache dieser Kriminalisierung ist echt lachhaft!
Tschüss, Siggi
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Hallo Siggi,
Gruß Werner
du bist einfach zu begeistern. Schau' mal hierAllein der Hinweis von "Pfaelzer" hat diesen Thread bereits ausreichend lohnend gemacht
Gruß Werner
Give me patience ... but please hurry!
GigaByte G33M-DS2R / Intel Core2 Duo E4600 / 2x1024
4x500GB + 5x1000GB + 4x1500GB + 1x2000GB (alle Samsung)
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Re: UseNext/Torrents & Co. und das neue UrHG - Was darf man noch
Hallo Werner,
na ganz so einfach schafft es niemand mich zu begeistern.
Aber Dein Hinweis hat mir einiges an Suche erspart. Da haste auf jeden Fall noch ein Bier gut, oder sollte es eher ein Pfälzer Viertele sein . Die guten Rost- /Sauerbraten in der Ecke zum Badischen hin, habe ich schon kennen gelernt. Is aber auch schon wieder über 30 Jahre her.
Allerdings noch ne kleine Frage nebenher sei mir noch gestattet. Hast Du mit dem Thema zu tun, oder bist Du zufällig oder aus Neugiere darüber gestolpert. Bei uns in BadWürtt. hab ich dies kurz in der Tageszeitung gelesen, allerdings ohne Az, die nachfolgende Suche verlief negative. Und wenn dann selbst dann das OnlinePortal-Juris- nichts findet.....!
Was soll's, ich hab es. Nun hoffe ich nur mal, dass es rechtskräftig geworden ist.
Danke Dier nochmals
Tschüss Siggi
na ganz so einfach schafft es niemand mich zu begeistern.
Aber Dein Hinweis hat mir einiges an Suche erspart. Da haste auf jeden Fall noch ein Bier gut, oder sollte es eher ein Pfälzer Viertele sein . Die guten Rost- /Sauerbraten in der Ecke zum Badischen hin, habe ich schon kennen gelernt. Is aber auch schon wieder über 30 Jahre her.
Allerdings noch ne kleine Frage nebenher sei mir noch gestattet. Hast Du mit dem Thema zu tun, oder bist Du zufällig oder aus Neugiere darüber gestolpert. Bei uns in BadWürtt. hab ich dies kurz in der Tageszeitung gelesen, allerdings ohne Az, die nachfolgende Suche verlief negative. Und wenn dann selbst dann das OnlinePortal-Juris- nichts findet.....!
Was soll's, ich hab es. Nun hoffe ich nur mal, dass es rechtskräftig geworden ist.
Danke Dier nochmals
Tschüss Siggi
Ich stehe zu dem, was ich gesagt habe. Was sich allerdings Andere einbilden verstanden zu haben, obliegt nicht meiner Verantwortung!!
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