Garnicht.windeck hat geschrieben:also nochmal wie würdest du machen ?
Denn dafür reicht der Upstream meiner Leitung mit 384 kbit beim besten Willen nicht.
Selbst bei 1 MBit (entspricht 128 kb/s brutto) ist ein direktes Streamen (d.h. ohne vorherherige Konvertierung und somit Reduktion der Bandbreite) von Videomaterial praktisch unmöglich.
Mal ganz davon abgesehen befindet man sich bei solchen Aktionen rechtlich gesehen (idiotischer Weise
Ich gehe mal davon aus das Du Deinen Freunden nicht Deine privaten Urlaubsvideos anbieten möchtest, sondern Deine gekauften Fime.
Der gesunde Menschenverstand würde jetzt sagen "Kein Problem... Ist doch genau das Gleiche als wenn ich meinen Freunden den Datenträger ausleihe. Also legal".
Dummerweise hat unser Rechtssystem rein garnichts mit dem gesunden Menschenverstand gemein...
Denn um Videodaten von DVDs und BluRays auf den WHS zu bekommen, muss man in grob geschätzten 99% der Fälle den Kopierschutz umgehen (näher gehen wir hier nicht auf das Thema ein, da es gegen unsere Bordregeln verstoßen würde!) und genau das ist illegal.
Zugegeben: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Allerdings braucht sich nur einer Deiner Kumpels den "Spaß" zu gönnen und Dich bei der Medienindustrie/-mafia anzuschwärzen...
Dann hast Du die berühmte "A****karte" gezogen und musst beweisen, dass Du keine Tauschbörse betrieben hast.
Viel Spaß...
Gruß
sTunTe