...Ok, hier würde ich sagen dafür ist der Admin angestellt und dafür ist er da. Also keine zusätzliche Tätigkeit! Ob das den normalen Betrieb der Firma stört, ich habe hier eher den Datenstrom im Blick, wage ich mal zu bezweifeln. Und was habe ich oder Jemand aus Russland oder China mit der Deutschen Telekom zu tun? Ich denke die können in ihren AGBs schreiben was Sie wollen, das interessiert erstmal Niemanden! Aber na gut, überlassen wir das Thema den Juristen und Gerichten...sTunTe hat geschrieben:Hallo.
So, und jetzt stellen wir uns einfach mal vor, dass Du bei einer Firma ungefragt einen Portscan durchführst.
Dadurch rufst Du den Admin auf den Plan und beschäftigst ihn mit der Auswertung Deiner Attacke.
Das stört den normalen Betrieb und die Firma könnte Dich für die entstanden Kosten haftbar machen.
Außerdem verstoßen Portscans zumindest bei der deutschen Telekom gegen deren AGBs, was eine Kündigung nach sich ziehen könnte.
...Sorry, aber der Vergleich hingt nun wirklich!sTunTe hat geschrieben:Btw: Der Versuch in eine fremde Wohnung einzudringen, wird auch als versuchter Einbruch behandelt.
Auch dann, wenn Du keinen Schaden angerichtet hast und auch dann, wenn Du "nur mal gucken" wolltest...
Gruß
sTunTe
Alles Gute...
PS: Danke für die Quellennachweise!